AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Michael Ziegann
Verwaltung: Orffstr.3a - 49565 Bramsche
Unterrichtsort: Goldstr. 12-16  -  48565 Burgsteinfurt
ziegannmovies@gmail.com

Stand vom 31.01.2023

Jede unterschriebene Anmeldekarte ist ein verbindlicher Vertrag mit der Tanzschule Michael Ziegann.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Kusgebühr:
Wenn nicht anders auf der Anmeldekarte beschrieben, ist der Kursbeitrag spätestens zur ersten Tanzstunde fällig.
Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache möglich.

Clubgebühr:
Die Summe der Clubgebühren sind errechnet auf die Tanzstunden eines Jahres, daher sind die Beiträge auch in den Ferien fällig.
Bei monatlicher Clubgebühr ist der Beitrag jeweils im vorraus zwischen dem 1-5 Tag des jeweiligen Monats zu entrichten.
Bei Überweisung der Beiträge, ist es auch möglich nach Absprache den Beitrag zum jeweils 15 Tag eines Monats zu zahlen.
Bei verspäteter Zahlung des Beitrages behält sich die Tanzschule vor, eine zusätzliche Gebühr von 5,00 Euro pro Monat zu berechnen.
Bei Barzahlung gilt: Sollten sich bei Ferienzeiten die Zahlungstermine überschneiden, so ist der Beitrag des Folgemonats im voraus zu entrichten.
Die Tanzschule behält sich vor, den monatlichen Clubbeitrag zu erhöhen, dieses wird aber schriftlich und 8 Wochen vor Quartalsende angekündigt.

Kündigung Saisonkurs:
Eine Kündigung des Tanzkurses kann nur schriftlich erfolgen, passiert dieses noch
in der ersten Kurshälfte, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift über die Hälfte des gezahlten Kursbeitrages, eine Auszahlung ist nicht möglich.
Bei einer Kündigung noch vor Kursbeginn erhält der Teilnehmer die gezahlte Summe zurück, jedoch werden 10,00 Euro Bearbeitungsgebühren fällig.

Kündigung der Clubmitgliedschaft:
Eine Kündigung der Clubmitgliedschaft kann nur schriflich und 6 Wochen vor Quartalsende akzeptiert werden, die Monatsbeiträge bis zum errechneten Kündigungsdatum sind dann sofort mit abgabe der schriflichen Kündigung in einem fällig.

Ferienzeiten:
Bei Saisonkuresen findet an gezetzlichen Feiertagen und in den Schulferien kein Unterricht statt, sollten die Kurse noch nicht beendet sein, wird dieses immer nach den Ferien vorgeführt.
Die Ferienzeiten für Clubmitglieder sind:
An allen gesetzlichen Feiertagen - 5 Wochen Sommerferien - 1,5 Wochen Osterferien - 1,5 Herbstferien - 2,5 Wochen Weihnachtsferien.

Termine für Clubmitglieder:
Der Clubteilnehmer hat das Recht mindestens einmal die Woche am Unterricht teilzunehmen, sollte das Angebot der möglichen Tanztermine erweitert werden, kann dieses ohne Beitragserhöhung genutzt werden, dieses gilt allerdings nur für die im Vertrag angegebene Räumlichkeit.
Wenn ein Termin mal ausfallen sollte, wird der Beitrag nur dann rückerstattet, wenn kein anderer Termin in der gleichen oder folgenden Woche angeboten wird.

Bei Sach oder Personenschäden, die nich von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht worden, kann die Tanzschule nicht haftbar gemacht werden.
Die Tanzschule behält sich vor, denn Tanzlehrer zu wechsel.
Die Tanzschule behält sich vor, die Räumlichkeit in einem Radius von 25 km zu wechseln.

Die Tanzschule behält sich vor ausschließlich Gema Freie Musik zu Verwenden.